Pauschalbewertung

Pauschalbewertung
Gesamtbewertung, Sammelbewertung; Abkehr vom Grundsatz der  Einzelbewertung (§ 252 I Nr. 3 HGB) durch zusammenfassende Bewertung mehrerer Vermögensgegenstände.
- Zulässige Verfahren:  Durchschnittsbewertung, Festbewertung ( Festwert),  Gruppenbewertung, Bewertungsvereinfachungsverfahren gemäß § 256 HGB ( Fifo,  Lifo,  Hifo,  Lofo), retrograde Wertermittlung (Bewertung z.B. von Warengruppen im Einzelhandel mit dem um die Bruttospanne gekürzten Verkaufspreis, also pauschal geschätzten Anschaffungskosten) bzw. niedrigeren  beizulegenden Werten).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Pauschalbewertung — Pau|schal|be|wer|tung, die: Ermittlung des Wertes von mehreren, nach Preis bzw. Art verschiedenen Gegenständen eines betrieblichen Vermögens unter Zugrundelegung von Durchschnittspreisen …   Universal-Lexikon

  • Pauschalbewertung — Pau|schal|be|wer|tung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Sammelbewertung — ⇡ Pauschalbewertung …   Lexikon der Economics

  • Gesamtbewertung — ⇡ Pauschalbewertung, ⇡ Unternehmungsbewertung …   Lexikon der Economics

  • Bilanzstetigkeit — Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind teils geschriebene, teils ungeschriebene Regeln zur Buchführung und Bilanzierung, die sich vor allem aus Wissenschaft und Praxis, der Rechtsprechung sowie Empfehlungen von Wirtschaftsverbänden …   Deutsch Wikipedia

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  • Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung — Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind teils geschriebene, teils ungeschriebene Regeln zur Buchführung und Bilanzierung, die sich vor allem aus Wissenschaft und Praxis, der Rechtsprechung sowie Empfehlungen von Wirtschaftsverbänden …   Deutsch Wikipedia

  • Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung — Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind teils geschriebene, teils ungeschriebene Regeln zur Buchführung und Bilanzierung, die sich vor allem aus Wissenschaft und Praxis, der Rechtsprechung sowie Empfehlungen von Wirtschaftsverbänden …   Deutsch Wikipedia

  • Einzelbewertung — Bewertungsgrundsatz (§ 252 HGB); jeder Vermögensgegenstand, jede Schuld etc. muss bei der Bilanzaufstellung einzeln bewertet werden. Nur in Ausnahmefällen ⇡ Gruppenbewertung oder ⇡ Pauschalbewertung …   Lexikon der Economics

  • Gruppenbewertung — Gruppenpreisverfahren; Verfahren der ⇡ Pauschalbewertung. Bei der Aufstellung des ⇡ Inventars und der ⇡ Bilanz können gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens sowie andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche… …   Lexikon der Economics

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